Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport regelt die
Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie wurde am 25. Juni 2020 durch öffentliche
Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 1. Juli 2020. Sie ersetzt ab
diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie
Profi- und Spitzensport.