Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab 14. Juni 2021

SG Leinzell startet wieder mit dem Sportbetrieb

Nachdem die Corona-Zahlen erfreulicher Weise deutlich gesunken sind, hat auch die Gemeinde Leinzell die Sporthalle für den Sportbetrieb ab dem 14.06.2021 freigegeben.

Damit können auch die Sportgruppen der Sportgemeinschaft Leinzell den Sport wieder aufnehmen.

Natürlich unter den strengen Regeln der Corona-Verordnung Baden-Württemberg und dem neu erarbeiteten Hygienekonzept der SG Leinzell.

Wichtigste derzeit geltende Regel dabei ist: Am Sport teilnehmen können alle Personen welche eine der drei „G-Regeln“ erfüllen, also „Getestet“, „Genesen“ oder „Volldurch-Gemimpft“. Der Nachweis ist den verantwortlichen Trainern/Übungsleitern vorzulegen. Beachtet bitte, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch müssen wie bisher die Teilnehmer schriftlich per Liste erfasst werden.

Bei den Kindern gilt: der Schultest, der allerdings schriftlich vorgezeigt werden muss. Für Kinder unter 5 Jahren entfällt die Testpflicht.

Nähere Infos gibt es bei den jeweiligen Trainern und Übungsleitern.

Wir weisen darauf hin, dass noch nicht alle Gruppen schon wieder in den Normalbetrieb gehen können, deshalb bitten wir unsere Mitglieder sich bei den Trainern und Trainerinnen Ihrer jeweiligen Gruppe direkt zu erkundigen.

Mit Rücksicht auf unsere Trainer und Übungsleiter, deren Gesundheit und die ihrer Familien kann es bei der ein oder anderen Gruppe vorkommen, dass sich der Start der Übungsbetriebes verschiebt. Näheres dazu bei Euren Trainern und Trainerinnen.

Später in den Präsenzübungsbetrieb starten auch die Kontaktsportartgruppen, Ju-Jitsu und Lil Dragons. Für diese Kampfkunstgruppen findet wie bisher das Training per Video-Meeting online statt.

Der Vorstand der SG freut sich, dass wir nun wieder unter den gegebenen Einschränkungen wieder Sport treiben dürfen und den Sportbetrieb noch deutlich vor der Sommerpause wieder aufnehmen können.

Hinweis zum Testkonzept:

Voraussetzung für die Teilnahme an den Sportangeboten ist ein Tagesaktueller Coronatest.

  • Der Test darf max. 24 Stunden alt sein (Ausnahme für Schülerinnen und Schüler gilt die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt)
  • Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die keine Symptome aufweisen, werden als getestete Personen angesehen

Für den Vorstand der SG Leinzell

Ralf Hüber